1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages an. Falls eine Reisegruppe das Hausboot nutzt, handelt der Anmeldende als Vertreter der Reisegruppe. Der Vertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn wir Ihnen die Buchung für das Hausboot schriftlich bestätigen.
2. Leistungsumfang
Sie mieten ein Hausboot wie im Vertrag und dem beigefügten Prospekt beschrieben. Geringe Abweichungen von der Beschreibung sind möglich. Abweichungen aufgrund von Schäden oder Ausfällen durch vorherige Vermietung, die nicht sofort ersetzt werden können und die die Nutzung des Hausbootes nicht oder nur geringfügig beeinflussen, werden vom Mieter akzeptiert. Zusätzliche Boote, Einrichtungen und Parkplätze können auf eigene Gefahr genutzt werden. Diese Nutzung gehört nicht zum Leistungsumfang des Mietvertrages mit Rückenwind Ferien, für ggfs. hieraus entstehende Schäden haften wir daher nicht.
3.1. Preisberechnung
Im Vertrag ist der Mietpreis für das Hausboot in Euro (€) angegeben. Die Kosten für Strom und Wasser vor Ort sind im Preis enthalten. Bei den Hausbooten mit Gas-Heizung ist eine Gasflasche enthalten.
3.2. Nachlässe
Für Buchungen von mindestens 1 Woche können wir Nachlässe gemäß persönlichem Angebot gewähren. Eine Addition von Nachlässen ist bis max. 10 % möglich. Eine Kombination mit Sonder-Aktionen ist nicht zulässig.
4. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises für das Objekt fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraum bei uns eingehend zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort bei Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung haben wir ein besonderes Rücktrittsrecht und das Recht, Ihnen den Zugang zum Hausboot zu verweigern. Wir behalten uns vor, ggfs. Ersatzansprüche gem. Pkt. 8 geltend zu machen.
5. Kaution
Bei der Übernahme des Hausbootes hinterlegen Sie eine Kaution bar vor Ort. Die Kaution ist die Sicherheit für eventuellen Schlüsselverlust und eventuelle Schäden am und im Haus und wird beim Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln, die jeweiligen Nutzer haben eine Mitwirkungspflicht zur Vermeidung von etwaigen Schäden. Bitte berücksichtigen Sie die an Bord ausliegenden Informationen zur Technik und Sicherheit. Bei der Buchung von mehreren Hausbooten parallel ist das Inventar bei der Rückgabe wieder entsprechend dem ursprünglichen Zustand jedem einzelnen Boot zuzuordnen. Ansonsten müssen wir den uns entstandenen Zeitaufwand berechnen.
6.1. Belegung
Die beim Hausboot angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Sofern keine anderslautenden Informationen vorliegen, erfolgt die Belegung üblicherweise in Doppelbetten. Überzählige Personen können wir zurückweisen oder nach Ziffer 9 der Bedingungen verfahren. Im Übrigen behält sich Rückenwind Ferien vor, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben. Das Rauchen ist in den Hausbooten nicht gestattet.
6.2. Endreinigung
Die Endreinigung wird grundsätzlich von uns in Auftrag gegeben. Unabhängig von der Endreinigung sind benutzte Einrichtungen und Gegenstände wie Küche, Elektro-Grill, Geschirr, etc. durch den Mieter nach Gebrauch zu reinigen und in sauberem Gebrauchs-Zustand zurückzugeben. Wir behalten uns vor, bei übermäßiger und starker Verschmutzung den konkreten Aufwand für die Reinigung und weiteren Schadenersatz (z. B. wegen Nutzungsausfall) zu verlangen.
6.3. Schäden
Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am und im Hausboot, dem Ponton oder an den Anlagen des Hafens kann Rückenwind Ferien Schadenersatz verlangen. Aus Gründen des Feuerschutzes ist es nicht zulässig, im Hausboot oder auf der Terrasse einen Holzkohle-Grill oder offenes Feuer zu betreiben. Es ist grundsätzlich untersagt, einen Grill in den Räumen zu betreiben. Den Schlüssel beim Verlassen des Hausboot auf keinen Fall von innen in der Haustür stecken lassen.
6.4. Haustiere
Das Mitführen von Haustieren ist in den Hausbooten nicht gestattet. Die Hausboote sind daher für entsprechende Allergiker geeignet. Eine Ausnahmereglung besteht für ein Hausboot in Ueckermünde und Xanten, hier können Sie einen Hund mitbringen. Ausgenommen sind alle Kampfhundrassen. Hunde bis max 40 cm Schulterhöhe. Wir können nur Tiere akzeptieren, die sauber und gut erzogen sind, Tiere dürfen nicht in die Betten. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand behalten wir uns vor, diesen zusätzlich zu berechnen.
6.5. Baden vom Hausboot aus
In den Häfen Xanten, Laboe und Ueckermünde ist das Baden aus Sicherheitsgründen gemäß Hafenordnung nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die offiziellen Badestellen und Strände der Region.
6.6. Angeln
In den Häfen Laboe und Ueckermünde ist das Angeln aus Sicherheitsgründen gemäß Hafenordnung nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die offiziellen Angelstellen der Region.
6.7 Lage im Hafen
Das Hausboot ist wie ein Boot an seinem Liegeplatz im Hafen festgemacht und ist mit technischen Einrichtungen und Pumpen ausgestattet. Die Hausboote sind über den Hafen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Zuleitung erfolgt über Schläuche, bei Bedarf ist das Wasser vor dem Genuß abzukochen. Wir sind Gäste des jeweiligen Yachthafens, bitte beachten Sie auch die Regeln des Hafens bzw. des Gewässers (Hafenordnung, Seeordnung). Mit boots- und hafenüblichen Aktivitäten und Geräuschen ist zu rechnen, diese stellen keine Beeinträchtigung dar. WLAN-Empfang ist i.d.R. in allen Häfen vorhanden, nutzungsabhängig kann die Verbindung Verfügungsschwankungen unterliegen.
6.8 regionale Besonderheiten
Sofern die Gemeinde in Ihrem Urlaubsort Kurtaxe erhebt, ist diese gesondert zu zahlen und wird vor Ort abgerechnet und eingezogen.
7. Nicht beanspruchte Leistungen
Nehmen Sie aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.
8. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzperson für den Buchungszeitraum stellen. Wir berechnen in dem Fall einen Ersatz für unsere Vorkehrungen und Aufwendungen, dabei berücksichtigen wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des Hausbootes. Den Ersatzanspruch für Stornierungen berechnen wir wie folgt: a) bis 30 Tage vor Ankunft: 50 Euro Bearbeitungspauschale b) 29 bis 21 Tage vor Ankunft: 20 % des Mietpreises, mind. 50 Euro c) 20 bis 14 Tage vor Ankunft: 50 % des Mietpreises d) ab 13 Tage vor Ankunft: 80 % des Mietpreises Entscheidend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Sie haben das Recht, einen geringeren als den vorgenannten pauschal berechneten Schaden nachzuweisen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
9. Kündigung durch Rückenwind Ferien
Wir behalten uns vor, vor oder während Ihres Aufenthaltes im Hausboot den Vertrag fristlost zu kündigen, wenn Sie und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt z. B. auch, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
10. Aufhebung des Vertrags
RÜCKENWIND - FERIEN kann den Vertrag aufheben, wenn das Hausboot wegen eines technischen Defektes, oder weil uns der Eigentümer das Hausboot vorenthält, nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die vorausbezahlte Miete anteilig erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 11. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (einschließlich widriger Wetterbedingungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
12. Ansprüche
Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht. Ansprüche gegen Rückenwind Ferien sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach ordentlicher Beendigung oder Kündigung des Vertrages geltend zu machen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, ist diese ungültige Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzten, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten gerecht wird und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: 2020-11-01