1. Abschluss des FLOATING HOUSES Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des FLOATING HOUSE Mietvertrages an. Falls eine Reisegruppe das FLOATING HOUSE nutzt, handelt der Anmeldende als Vertreter der Reisegruppe. Der Vertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn wir Ihnen die Buchung für das FLOATING HOUSE schriftlich bestätigen.
2. Leistungsumfang
Sie mieten ein FLOATING HOUSE wie im Vertrag und dem beigefügten Prospekt beschrieben. Geringe Abweichungen von der Beschreibung sind möglich. Abweichungen aufgrund von Schäden oder Ausfällen durch vorherige Vermietung, die nicht sofort ersetzt werden können und die die Nutzung des FLOATING HOUSES nicht oder nur geringfügig beeinflussen, werden vom Mieter akzeptiert. Die Einrichtungen und Parkplätze des Hafens können auf eigene Gefahr genutzt werden. Diese Nutzung gehört nicht zum Leistungsumfang des Mietvertrages mit Rückenwind Ferien, für ggfs. hieraus entstehende Schäden haften wir daher nicht.
3.1. Preisberechnung
Im Vertrag ist der Mietpreis für das FLOATING HOUSE in Euro (€) angegeben. Der Preis beinhaltet nicht die vor Ort entstehenden Verbrauchskosten für z. B. Strom, Wasser, Heizung oder sonstige Nebenleistungen. Der Verbrauch wird am Ende des Mietzeitraums abgelesen und vor Ort gemäß den dann aktuell gültigen Gebühren bar abgerechnet.
3.2. Nachlässe
Für Buchungen von mindestens 1 Woche können wir Nachlässe gemäß persönlichem Angebot gewähren. Eine Addition von Nachlässen ist bis max. 10 % möglich. Eine Kombination mit Sonder-Aktionen ist nicht zulässig.
4. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises für das FLOATING HOUSE fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraum bei uns eingehend zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort bei Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung haben wir ein besonderes Rücktrittsrecht und das Recht, Ihnen den Zugang zum FLOATING HOUSE zu verweigern. Wir behalten uns vor, ggfs. Ersatzansprüche gem. Pkt. 8 geltend zu machen.
5. Kaution
Bei der Übernahme des FLOATING HOUSES hinterlegen Sie eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro pro angefangene Woche pro FLOATING HOUSE bar vor Ort. Die Kaution ist die Sicherheit für eventuellen Schlüsselverlust und eventuelle Schäden am und im Haus und wird beim Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln, die jeweiligen Nutzer haben eine Mitwirkungspflicht zur Vermeidung von etwaigen Schäden. Bitte berücksichtigen Sie die an Bord ausliegenden Informationen zur Technik und Sicherheit. Bei der Buchung von mehreren FLOATING HOUSES parallel ist das Inventar bei der Rückgabe wieder entsprechend dem ursprünglichen Zustand jedem einzelnen Haus zuzuordnen. Ansonsten müssen wir den uns entstandenen Zeitaufwand berechnen. 6.1. Belegung
Die beim FLOATING HOUSE angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Sofern keine anderslautenden Informationen vorliegen, erfolgt die Belegung üblicherweise in Doppelbetten. Überzählige Personen können wir zurückweisen oder nach Ziffer 9 der Bedingungen verfahren. Im Übrigen behält sich Rückenwind Ferien vor, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben. Wir bitten darum, in den FLOATING HOUSES nicht zu rauchen.
6.2. Endreinigung
Die Endreinigung wird grundsätzlich von uns in Auftrag gegeben. Unabhängig von der Endreinigung sind benutzte Einrichtungen und Gegenstände wie Küche, Elektro-Grill, Geschirr, etc. durch den Mieter nach Gebrauch zu reinigen und in sauberem Gebrauchs-Zustand zurückzugeben. Wir behalten uns vor, bei übermäßiger und starker Verschmutzung den konkreten Aufwand für die Reinigung und weiteren Schadenersatz (z. B. wegen Nutzungsausfall) zu verlangen.
6.3. Schäden
Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am und im FLOATING HOUSE, dem Ponton oder an den Anlagen des Hafens kann Rückenwind Ferien Schadenersatz verlangen. Aus Gründen des Feuerschutzes ist es nicht zulässig, im FLOATING HOUSE oder auf der Terrasse einen Holzkohle-Grill oder offenes Feuer zu betreiben. Es ist grundsätzlich untersagt, einen Grill in den Räumen zu betreiben. Den Schlüssel beim Verlassen des FLOATING HOUSES auf keinen Fall von innen in der Haustür stecken lassen.
6.4. Haustiere
Haustiere können in einigen FLOATING HOUSES mitgebracht werden, ausgenommen sind alle Kampfhund-Rassen. Für Haustiere berechnen wir einen Aufschlag pro Tag und auf die Endreinigung. Wir können nur Tiere akzeptieren, die sauber und gut erzogen sind, Tiere dürfen nicht in die Betten. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand behalten wir uns vor, diesen zusätzlich zu berechnen. Wir bitten um Rücksprache mit unserem Büro, bzw. Vermerk auf der Anmeldung. Je ein FLOATING HOUSE in Kröslin und Barth ist grundsätzlich haustierfrei und für entsprechende Allergiker geeignet.
6.5. Baden vom FLOATING HOUSE aus
Wenn Sie vom FLOATING HOUSE aus baden, geschieht dies auf eigene Gefahr. Rückenwind Ferien haftet grundsätzlich nicht für Badeunfälle. Kinder sind gegen das „über-Bord-fallen“ zu sichern, wir empfehlen ggfs. das Tragen von Schwimmwesten. Im Interesse Ihrer Sicherheit ist es nicht gestattet, über oder auf die Reeling zu steigen und von dort in das Wasser zu springen. (siehe auch Pkt. 6.3.)
6.6. Angeln
Sie können mit den notwendigen Angelscheinen sowohl vom FLOATING HOUSE als auch vom Kopfsteg aus angeln. Wir bitten um Rücksichtnahme auf andere Bewohner und Objekte; der Platz ist anschließend entsprechend gereinigt zu verlassen. Es ist nicht zulässig, die Fische auf der Terrasse oder im FLOATING HOUSE zu putzen. Schonzeiten sind zu berücksichtigen.
6.7 Lage im Hafen
Das FLOATING HOUSE ist wie ein Boot an seinem Liegeplatz im Hafen festgemacht und ist mit technischen Einrichtungen und Pumpen ausgestattet. Die FLOATING HOUSES sind über den Hafen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Zuleitung erfolgt über Schläuche, bei Bedarf ist das Wasser vor dem Genuß abzukochen. Wir sind Gäste des jeweiligen Yachthafens, bitte beachten Sie auch die Regeln des Hafens bzw. des Gewässers (Hafenordnung, Seeordnung). Mit boots- und hafenüblichen Aktivitäten und Geräuschen ist zu rechnen, diese stellen keine Beeinträchtigung dar. WLAN-Empfang ist i.d.R. in allen Häfen vorhanden, nutzungsabhängig kann die Verbindung Verfügungsschwankungen unterliegen.
7. Nicht beanspruchte Leistungen
Nehmen Sie aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.
8. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzperson für den Buchungszeitraum stellen. Wir berechnen in dem Fall einen Ersatz für unsere Vorkehrungen und Aufwendungen, dabei berücksichtigen wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des FLOATING HOUSES. Den Ersatzanspruch für Stornierungen berechnen wir wie folgt: a) bis 30 Tage vor Ankunft: 50 Euro Bearbeitungspauschale b) 29 bis 21 Tage vor Ankunft: 20 % des Mietpreises, mind. 50 Euro c) 20 bis 14 Tage vor Ankunft: 50 % des Mietpreises d) ab 13 Tage vor Ankunft: 80 % des Mietpreises Entscheidend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Sie haben das Recht, einen geringeren als den vorgenannten pauschal berechneten Schaden nachzuweisen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
9. Kündigung durch Rückenwind Ferien
Wir behalten uns vor, vor oder während Ihres Aufenthaltes im FLOATING HOUSE den Vertrag fristlost zu kündigen, wenn Sie und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt z. B. auch, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
10. Aufhebung des Vertrags
RÜCKENWIND - FERIEN kann den Vertrag aufheben, wenn das FLOATING HOUSE wegen eines technischen Defektes, oder weil uns der Eigentümer das FLOATING HOUSE vorenthält, nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die vorausbezahlte Miete anteilig erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
11. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (einschließlich widriger Wetterbedingungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
12. Ansprüche
Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht. Ansprüche gegen Rückenwind Ferien sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach ordentlicher Beendigung oder Kündigung des Vertrages geltend zu machen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, ist diese ungültige Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzten, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten gerecht wird und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: 2020-05-01